Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Silktravel B.V.

 

Bachlaan 53

3705 BB Zeist (Niederlande)

Telefon: +31 (0)88-00 33 500

E-Mail: info@silktravel.de

Niederländisches Handelsregister Nr. 66253543  

Umsatzsteueridentifikationsnummer: NL856464375B01

 

Deutsche Kontaktadresse:

Silktravel

Königsborner Str. 26 a

39175 Biederitz

Telefon: +49 162 750 9057

 

- gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Martijn van der Bruggen und nachfolgend Silktravel genannt -.

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können von dem Kunden in seinen Arbeitsspeicher geladen werden. Auf Wunsch können sie unter www.silktravel.de bzw. unter der E-Mail-Adresse info@silktravel.de in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden. Sie werden dem Kunden zusätzlich mit jeder Eingangsbestätigung als PDF-Datei ausgehändigt.

Die ladungsfähige Anschrift von Silktravel sowie der Vertretungsberechtigte von Silktravel können der Anmeldebestätigung entnommen werden.

 

Präambel

Silktravel betreibt zu gewerblichen Zwecken unter der Domain www.silktravel.de eine Homepage. Silktravel bietet Kunden auf dieser Website die Gelegenheit, sich über unsere Angebote zu informieren und durch Kontaktaufnahme einen Reisevertragsabschluss einzuleiten. Die Verträge können nicht direkt auf der Webseite abgeschlossen werden. Die zum Vertragsabschluss führenden und hierfür nötigen Willenserklärungen werden durch individuelle persönliche, telefonische oder digitale Kommunikation per E-Mail-Verkehr oder/und durch von uns zur Verfügung gestellte Formulare übermittelt.

Soweit der Vertragsabschluss nicht bei persönlicher Anwesenheit in unserem Geschäftsräumen stattfindet, handelt es sich um Fernabsatzgeschäfte, die zudem dem Reiserecht im Sinne der §§ 651a ff. BGB unterfallen.

 Silktravel schließt Verträge mit Verbrauchern und Unternehmern.

§ 1 Reiseauswahl 

(1)  Der Kunde hat die Möglichkeit, sich auf der oben genannten Website über unsere Reiseangebote zu informieren und uns sein Interesse an einem entsprechenden Angebot über ein Kontaktformular mitzuteilen. 

(2) Hinsichtlich jedes Angebots erhält der Kunde eine gesonderte bebilderte  Produktbeschreibung auf der jeweiligen Unterseite.

(3) Der Kunde kann die von ihm gewünschten Produkte auf der Website anklicken und im Anschluss an eine ausführliche Darstellung der Dienstleistung gesondert über einen entsprechenden Button automatisiert um ein Angebot von Silktravel bitten. Weiterhin kann der Kunde über eine Kontaktseite oder per Telefon, E-Mail oder auf sonstige Weise sein Erwerbsinteresse an dem ausgewählten Produkt kundtun. Die Buchungen werden nicht direkt über die Homepage abgeschlossen.

(4) Buchungsanfragen können nur durch voll Geschäftsfähige an Silktravel gerichtet werden. Silktravel akzeptiert insbesondere keine Anfragen von Minderjährigen.

(5) Ein Kunde kann für weitere Mitreisende eine Buchungsanfrage versenden und die zum Vertragsabschluss führenden Handlungen auch für die Mitreisenden ausführen.

(6) Anmelderhaftung:

Meldet der Kunde auch weitere Reiseteilnehmer für die Reiseleistung an, verpflichtet er sich auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen, sofern er bei der Reiseanmeldung eine entsprechende gesonderte Erklärung abgibt. 

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung der Reiseangebote und Unterkünfte auf unserer Webseite  stellt kein rechtlich bindendes Angebot,  sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie geben wie oben beschrieben Ihr Interesse an einem ausgewählten oder von Ihnen benannten Produkt bekannt.

Die Bestätigung des Eingangs der Anfrage folgt unmittelbar nach dem Absenden der Anfrage und stellt keine Vertragsannahme dar. 

(2) Silktravel bestätigt dem Kunden den Eingang der Anfrage und macht umgehend ein Angebot, in dem die angebotene Leistung detailliert mit Endpreis - für Verbraucher einschließlich Mehrwertsteuer - sowie Veranstaltungszeit und -ort aufgelistet werden. 

(3) Der Vertrag kommt dadurch zu Stande, dass der Kunde das Angebot durch schriftliche Bestätigung – z.Bsp. durch E-Mail oder whatsapp - annimmt.

(4) Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Buchungsdaten und unsere AGB per E-Mail zu. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

(5) Sofern der Kunde – spätestens mit seiner Annahmeerklärung - besondere vom Angebot des Reiseveranstalters abweichende Wünsche äußert oder Forderungen erhebt, gilt dies als Ablehnung des Angebots des Reiseveranstalters verbunden mit einem neuen Angebot des Kunden.

Silktravel kann die Modifikationen in einer eigenen schriftlichen Annahmeerklärung binnen äußerstenfalls 7 Kalendertagen einschließlich Samstagen, Sonntagen und/oder Feiertagen bestätigen und damit zum Vertragsinhalt machen. Nach Ablauf der Frist ohne eine solche Bestätigung ist der Reisevertrag nicht zu Stande gekommen.

§ 3 Preise und Zahlungen

(1) Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Bestellung, wie sie sich aus  dem auf die Anfrage des Kunden folgenden Angebot von Silktravel ergeben.

(2) Bei Preisangaben gegenüber Verbrauchern ist die Umsatzsteuer im Preis enthalten. 

(3) Weitere Nebenkosten werden nicht erhoben.

(4) Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde die Rechnung für die gesamte Reiseveranstaltung, aus der auch ersichtlich ist, welche Vorauszahlungen der Reisende ggf. bereits geleistet hat, und welche Restzahlungen zu welchen Fälligkeitsterminen noch zu leisten sind.

(5) Die Zahlungstermine und die Höhe der jeweils fälligen Beträge werden vom Reiseveranstalter in angemessener Weise festgelegt.

Die jeweiligen Beträge und die erste Anzahlung können höher als nachfolgend beschrieben festgelegt werden, wenn die Flugkosten einen hohen Anteil des gesamten Reisepreises ausmachen.

(6) Hat der Kunde nach den getroffenen Vereinbarungen eine über 10% des Gesamtbuchungspreises hinausgehende Vorauszahlung zu leisten, so erhält er zusammen mit der Buchungsbestätigung einen Sicherungsschein des niederländischen Kundengeldabsicherers GGTO (Garantiefonds voor Gespecialiseerde Touroperators) bzw. einen entsprechenden Nachweis der GGTO über eine entsprechend der europarechtlich geregelte Absicherung des Konkursrisikos gem. § 651k Abs. 5 BGB. 

Ohne einen Nachweis einer entsprechenden Kundenabsicherung darf eine über 10% hinausgehende Vorausleistung nicht verlangt werden.

(7) Wird die Kundenabsicherung entsprechend Nr. (6) nachgewiesen, hat der Kunde bis spätestens 7 Tage  nach Erhalt der Rechnung eine Anzahlung von 35% des Gesamtreisepreises zu leisten. Der verbleibende Rest von 65% des  Gesamtreisepreises muss spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn bei Silktravel eingegangen sein.

(8) Bei Zahlungsverzug ist der Kunde, der Verbraucher ist, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz an Silktravel zu bezahlen, es sei denn, dass Silktravel einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann. Bei Kunden, die Unternehmer sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz beträgt.

(9) Solange sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet, ist Silktravel von der Verpflichtung zur Leistung frei und kann Silktravel vom Reisenden Verzugsschadensersatz bis zur vollen Höhe des Gesamtreisepreises, mindestens jedoch in Höhe der jeweiligen Stornokosten fordern. Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden des Reiseveranstalters niedriger ist.

(10) Der Reiseveranstalter kann den Reisepreis nachträglich bis 20 Tage vor Reise beginn zu erhöhen, wenn dies durch eine Veränderung der Energiekosten, Steuern und Abgaben oder Vergütungen für mit der Ausführung von Reiseteilleistungen betraute Dritte veranlasst ist.

Beträgt die Erhöhung mehr als 8% des Reisepreises, kann der Reisende den Reisevertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Nach erfolgter wirksamer Kündigung hat er Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Vorauszahlungen.  

§ 4 Erforderliche Informationen 

(1) Der Kunde erteilt dem Reiseveranstalter unter Beifügung von Kopien der entsprechenden Dokumente die für die Buchung und Durchführung der Reise notwendigen Informationen aller Mitreisenden, darunter jedenfalls:

  • Vor- und Nachnamen
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • Telefonnummer
  • gültiger Reisepass (mit Nummer)

(2) Mit der Bekanntgabe der vorgenannten Daten erteilt der Kunde gleichzeitig die Einwilligung nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, damit dieser namens des Reisenden und der Mitreisenden die nötigen Reservierungen vornehmen und Aufträge über Reise-Teilleistungen erteilen kann.

(3) Über folgende Merkmale unterrichtet der Kunde den Reiseveranstalter sowie - wo es redlicherweise zu erwarten ist - auch die Erbringer van Teilleistungen einschließlich der Luftfahrtgesellschaften über

  • Mobilitätseinschränkungen
  • Schwangerschaft
  • allein reisende Minderjährige
  • Krankheiten 

(4) Rechtsgrund für den Umgang mit denn Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSG-VO – Datenerhebung und – verarbeitung zur Vertragsanbahnung und Vertragsausführung, siehe auch unsere Datenschutzerklärung

§ 5 Kein Widerrufsrecht, aber Stornierungsmöglichkeit

(1) Bei Reiseverträgen im Sinne des deutschen Reisevertragsrechts haben Verbraucher kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Jedoch kann der Kunde von einem wirksam abgeschlossenen Reisevertrag vor Reisebeginn jederzeit ganz oder teilweise zurücktreten.

Ein teilweiser Rücktritt liegt vor, wenn der Kunde die Reise nur für einzelne Mitreisende storniert.

(2) Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.

Die Entschädigung besteht aus dem Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen für die Nichtteilnahme der Personen, für die storniert wurde, und kann je nach Zeitpunkt der Ausübung des Stornierungsrechts in Prozentsätzen des Reisepreises pauschaliert werden.

(3) Silktravel wendet folgende Stornotabelle an:

  • Bis einschließlich 56 Tage vor Reisebeginn: die ggf. anfallenden Stornokosten der Flüge und Unterkünfte plus  20% der restlichen Reisesumme;
  • 55 bis einschließlich 42 Tage vor Reisebeginn: die ggf. anfallenden Stornokosten der Flüge und Unterkünfte plus  50% der restlichen Reisesumme;
  • 42 Tage vor Reisebeginn: 95% der gesamten Reisesumme.

(4) Bei teilweisem Rücktritt gilt die Anmelderhaftung gem. § 1 Nr. (6).

(5) Es bleibt dem Kunden unbenommen, die Entstehung eines niedrigeren Schadens nachzuweisen.

(6) Silktravel empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

 

§ 6 Übertragung der Reise

(1) Der Kunde kann bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn seine oder die Reise eines Mitreisenden auf andere Personen übertragen, sofern letztere sämtliche Bedingungen für die Reiseteilnahme erfüllt.

(2) Soweit entsprechend den Vorgaben und Bedingungen einzelner Erbringer von Teilreiseleistungen nicht zulässig ist, muss der Kunde oder die an seine Stelle tretende Person die entsprechende Teilleistung erneut buchen oder durch Silktravel buchen lassen.

(3) Der Kunde und der an seine Stelle Tretende haften gesamtschuldnerisch für die noch offenen Zahlungen auf den Gesamtreisepreis sowie für aus der Übertragung der Reise herrührenden Mehrkosten.

§ 7 Änderungen durch den Reiseveranstalter 

(1) Sofern nötig kann Silktravel hinsichtlich der wichtigsten Reisemerkmale – selbst erhebliche - Veränderungen vornehmen. Dies kann sich auch auf das Austauschen der gebuchten mit einer qualitativ gleichwertigen Reise erstrecken.

(2) Silktravel informiert den Kunden über:

  • die erforderlichen vertraglichen Änderungen der Reise
  • ggf. eine als Ersatz angebotene Austauschreise
  • ggf. eine Preisminderung, sofern die Veränderungen zu einer Verminderung der Qualität der angebotenen bzw. veränderten Reise führen
  • eine angemessene Frist, innerhalb derer der Kunde vom Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zurücktreten kann. 

(3) Macht der Reisende innerhalb der Frist von dem ihm eingeräumten Rücktrittsrecht Gebrauch, wird er hinsichtlich noch ausstehender Kosten leistungsfrei. Des weiteren hat er einen Anspruch auf Rückzahlung seiner geleisteten Vorauszahlungen binnen 14 Tagen.

Macht der Reisende innerhalb der gesetzten Frist von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, ist der Vertrag mit den vom Reiseveranstalter mitgeteilten Veränderungen bindend.

§ 8 Rücktritt des Reiseveranstalters

(1) Silktravel kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten:

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder im Reisevertrag genannten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde und die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten von Silktravel unzumutbar wird, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde.

Bei Verhinderung der Reise infolge unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt). 

(2) Die Information über die Voraussetzungen des Rücktritts müssen dem Reisenden zu dem im Reisevertrag genannten Zeitpunkt zugehen, spätestens aber:

  • 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reise von mehr als 6 Tagen;
  • 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reise von 2 bis 6 Tagen;
  • 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reise von weniger als 2 Tagen.

(3) In diesen beiden Fällen werden dem Kunden seine geleisteten Zahlungen zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu. 

 

§ 9 Kündigung durch den Reiseveranstalter 

(1) Silktravel steht das Recht zu, den Reisevertrag vor oder nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich Bevollmächtigten von Silktravel sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von Silktravel wahrzunehmen. 

(2) Kündigt Silktravel, so bleibt ihm der Anspruch auf den Reisepreis erhalten, jedoch vermindert um den Wert der infolge der Kündigung ersparten Aufwendungen sowie der Gewinne aus einer anderweitigen Verwendung der vom Reisenden nicht in Anspruch genommenen Leistungen einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

§ 10 Gewährleistung

(1) Für den Fall, dass die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter Silktravel kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der Impressum ersichtlichen  Adresse oder Telefonnummer anzuzeigen.

(2) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. 

(3) Silktravel informiert über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfe-Leistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

(4) Bei Vorliegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise (Mangel), kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

 

§ 11 Ausschlussfrist

(1) Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse von Silktravel geltend zu machen. Nach Ablauf dieser einmonatigen Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.

 

§ 12 Verjährung

(1) Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c – 651 f BGB gegenüber Silktravel verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

 

§ 13 Haftung und Haftungsbeschränkung / Verjährung

(1) Die Haftung des Reiseveranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Schäden des Kunden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit stammen, beschränkt sich auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung, soweit der Schaden durch den Reiseveranstalter oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Reiseveranstalter oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruht. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 

Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen. 

(2) Der Reiseveranstalter haftet nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Reiseleistung sind ausschließlich die jeweiligen Leistungserbringer verantwortlich.

(3) Ansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter - mit Ausnahme der im folgenden Absatz genannten Ansprüche - verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Die im vorigem Absatz genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ebenfalls nicht für Ansprüche wegen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters oder auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Verjährung dieser Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

  

§ 14 Datenschutz 

(1) Silktravel wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Telemediengesetzes, beachten. Näheres kann der Datenschutzerklärung entnommen werden.

 

§ 15 Schlussbestimmungen 

(1) Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung. 

(3) Online-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier  finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Wir sind grundsätzlich bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen